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04. März 2019

Wenn Duschwasser Schäden verursacht

Jeder Gebäudeeigentümer sollte über eine Wohngebäudeversicherung verfügen. Die Versicherung übernimmt die Kosten zur Beseitung von Schäden, die von Feuer, Sturm oder Leitungswasser verursacht werden. Aber wann ist Leitungswasser eigentlich Leitungswasser?

„Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhanden kommen.“, heißt es in den Versicherungsbedingungen.

Sollte ein Rohr in der Wand brechen und das Mauerwerk durchfeuchten, ist die Definition zweifelsohne erfüllt. Ebenso, wenn eine Undichtigkeit an der Heizungsanlage zum Austritt von Wasser führt.

Undichte Silikonfugen als Sonderfall

Es gibt allerdings auch einige weniger eindeutige Schadensbilder: Gelangt Wasser während des Duschens durch undichte Silikonfugen unter die Duschwanne und somit ins Mauerwerk, gilt die o.g. Definition nicht erfüllt. Der Grund: Das Leitungswasser ist nicht bestimmungswidrig aus den Rohren der Wasserversorgung ausgetreten. Beim Duschen tritt das Wasser gewollt durch den Duschkopf in die Duchwanne aus. Der Versicherer kann sich daher darauf berufen, dass die Definition nicht erfüllt wurde und er somit nicht zur Leistung verpflichtet ist. So bleibt der Gebäudeeigentümer schnell auf einem Schaden sitzen, der sich leicht auf einige Tausend Euro belaufen kann.

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie ergeben sich hier kaum Probleme. Sobald ich bemerke, dass die Silikonfugen an der Badewanne oder in der Dusche aussehen wie im Bild oben, werde ich im eigenen Interesse kurzfristig eine Sanierung beauftragen.

Schwieriger wird es hier bei vermieteten Wohnungen. Sind meine Mieter genauso akribisch wie ich? Hier sollten Sie Ihre Mieter entsprechend anhalten eventuelle Beschädigungen umgehend zu melden. Eine Erneuerung der Fugen ist sicherlich ein Schnäppchen im Vergleich zu einem nicht versicherten Wasserschaden.

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