Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
ErstinformationAllgemein
27. Mai 2026
Das Homeoffice ist für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer längst fester Bestandteil des Berufsalltags. Doch was viele nicht wissen: Beim Arbeiten von zuhause gelten beim Versicherungsschutz teilweise andere Regeln als im Büro. Besonders bei Unfällen, Arbeitsgeräten oder betrieblichen Versicherungen lohnt sich ein genauer Blick.
Grundsätzlich besteht auch im Homeoffice Schutz über die gesetzliche Unfallversicherung, wenn die Tätigkeit direkt mit der Arbeit zusammenhängt. Nicht jeder Unfall zuhause ist jedoch automatisch abgesichert. Private Tätigkeiten oder alltägliche Wege innerhalb der Wohnung können je nach Situation anders bewertet werden.
Auch die Technik im Homeoffice sollte geprüft werden. Laptop, Bildschirm oder andere Firmenelektronik gehören häufig dem Arbeitgeber und sind nicht automatisch über die private Hausratversicherung abgesichert. Moderne Tarife können beruflich genutzte Gegenstände teilweise einschließen – hier kommt es auf die jeweiligen Bedingungen an.
Betriebliche Versicherungen des Arbeitgebers, zum Beispiel Betriebshaftpflicht, Gruppenunfallversicherung oder betriebliche Krankenversicherung, gelten in der Regel auch im Homeoffice weiter. Trotzdem ist es sinnvoll, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig prüfen zu lassen.
Unser Tipp: Wer regelmäßig im Homeoffice arbeitet, sollte klären, ob private Unfallversicherung, Hausratversicherung und berufliche Absicherung optimal auf die neue Arbeitssituation abgestimmt sind.
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05. Mai 2026