Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
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ErstinformationAllgemein
03. Juni 2026
Eine gute Ausbildung ist für Unternehmen eine Investition in die Zukunft. Ausbildungsbetriebe vermitteln nicht nur fachliches Wissen, sondern gewinnen im Idealfall qualifizierte Nachwuchskräfte, die betriebliche Abläufe bereits genau kennen. Gleichzeitig übernehmen Arbeitgeber eine besondere Verantwortung für junge Menschen, die häufig zum ersten Mal in das Berufsleben starten.
Gerade beim Versicherungsschutz lohnt sich deshalb ein genauer Blick. Denn die gesetzliche Absicherung von Auszubildenden reicht in vielen Fällen nicht aus.
Auszubildende stehen während ihrer beruflichen Tätigkeit grundsätzlich unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Kommt es während der Arbeit oder auf einem versicherten Arbeitsweg zu einem Unfall, übernimmt die Berufsgenossenschaft insbesondere die Kosten für Behandlung und Rehabilitation.
Bleiben nach einem Arbeitsunfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen zurück, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Unfallrente gezahlt werden. Diese reicht jedoch häufig nicht aus, um zusätzliche Belastungen im Alltag vollständig aufzufangen. Umbauten in der Wohnung, besondere Hilfsmittel oder langfristige Unterstützungsleistungen können erhebliche Kosten verursachen.
Unternehmen sollten daher überlegen, ihre Azubis möglichst vom ersten Tag der Ausbildung an in eine betriebliche Gruppenunfallversicherung einzuschließen. Eine solche Lösung kann die gesetzliche Absicherung sinnvoll ergänzen.
Besteht bislang noch kein entsprechender Vertrag, kann es ratsam sein, zumindest für besonders schutzbedürftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine zusätzliche Absicherung zu schaffen. Dazu gehören häufig auch Auszubildende, da sie zu Beginn ihres Berufslebens meist noch keine ausreichenden finanziellen Rücklagen aufgebaut haben.
Nicht nur ein Arbeitsunfall kann die berufliche Zukunft gefährden. Auch eine Krankheit oder ein Unfall in der Freizeit kann dazu führen, dass der angestrebte Beruf dauerhaft nicht ausgeübt werden kann.
Gerade für junge Menschen ist dieses Risiko häufig schwer greifbar. Dabei kann eine frühzeitige Absicherung sinnvoll sein: Zu Beginn der Ausbildung bestehen oftmals noch keine oder nur geringe Ansprüche aus gesetzlichen Sicherungssystemen. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung kann daher eine wichtige Grundlage für die persönliche Vorsorge bilden.
Ausbildungsbetriebe müssen nicht jede private Absicherung selbst organisieren. Sie können jedoch einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie Azubis und bei minderjährigen Auszubildenden auch deren Eltern frühzeitig auf mögliche Versorgungslücken hinweisen.
Ein Informationsangebot zum Start der Ausbildung schafft Transparenz und zeigt Wertschätzung. Gleichzeitig stärkt es die Position des Unternehmens als verantwortungsbewusster Arbeitgeber.
Wer ausbildet, investiert in Menschen und in die Zukunft des eigenen Unternehmens. Neben einer fachlich guten Ausbildung gehört dazu auch der Blick auf die soziale Absicherung.
Eine ergänzende Gruppenunfallversicherung sowie ein klarer Hinweis auf die private Berufsunfähigkeitsvorsorge können dazu beitragen, junge Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besser zu schützen.
Gerne unterstützen wir Sie dabei, bestehende Lösungen zu überprüfen und passende Möglichkeiten für Ihren Betrieb zu besprechen.
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