Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
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26. Juni 2026
Glas gehört ganz selbstverständlich zu unserem Alltag. Fenster, Türen, Möbel, Bilderrahmen oder Glaskochfelder: In nahezu jedem Haushalt finden sich zahlreiche Flächen aus Glas. Meist fällt uns das erst auf, wenn eine Scheibe beschädigt wird. Dann zeigt sich schnell, dass Glas nicht nur zerbrechlich ist, sondern ein Austausch auch teuer werden kann.
Eine Glasversicherung kann dabei helfen, die finanziellen Folgen eines Bruchschadens abzufedern. Doch welche Schäden sind versichert und für wen ist dieser Schutz sinnvoll?
Eine Glasversicherung schützt in der Regel ebene Glasscheiben im Gebäude und im Haushalt. Dazu gehören beispielsweise:
Welche Leistungen konkret eingeschlossen sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich daher immer.
Im Unterschied zu einer Privathaftpflichtversicherung oder einer Wohngebäudeversicherung gehört die Glasversicherung nicht zwingend zu den wichtigsten Absicherungen. Ein Glasschaden ist ärgerlich und kann teuer werden, bedroht aber in den meisten Fällen nicht die finanzielle Existenz.
Dennoch kann der Schutz sinnvoll sein. Entscheidend ist die persönliche Situation: Wer viele große Fensterflächen, Glastüren oder ein hochwertiges Cerankochfeld besitzt, möchte sich möglicherweise gezielt gegen unvorhersehbare Kosten absichern.
Versicherungen sollen schließlich nicht nur Risiken abdecken. Sie können auch das gute Gefühl vermitteln, im Schadensfall nicht allein auf den Kosten sitzenzubleiben.
Für Mieterinnen und Mieter ist ein wichtiger Punkt zu beachten: Schäden an einer gemieteten Wohnung können grundsätzlich über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert sein. Glasbruchschäden sind jedoch häufig ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Grund: Auch Mieter können eine eigene Glasversicherung abschließen. Wer beispielsweise versehentlich eine Glastür oder Fensterscheibe in der Mietwohnung beschädigt, sollte daher nicht automatisch davon ausgehen, dass die Privathaftpflichtversicherung einspringt.
Um unangenehme Überraschungen zu vermeiden, empfiehlt es sich, den bestehenden Versicherungsschutz rechtzeitig zu prüfen.
Ob eine Glasversicherung für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Wohnsituation, der vorhandenen Ausstattung und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab. Wichtig ist, dass der Tarif zu Ihrem tatsächlichen Risiko passt und keine unnötigen Kosten verursacht.
Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihren bestehenden Schutz zu prüfen und einen leistungsstarken Anbieter zu finden. So erhalten Sie genau die Absicherung, die zu Ihnen passt – zuverlässig und zu einem fairen Preis.
Sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung für Ihr Glas.
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