Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
ErstinformationAllgemein
06. Juni 2019
Schon seit einigen Monaten sieht man bereits einige E-Scooter-Fahrer auf ihren Elektro-Rollern umherflitzen. Bisher ist dies allerdings offiziell nicht gestattet.
Voraussichtlich ab Mitte Juni wird sich das ändern: Dann dürfen die so genannten „E-Scooter“ offiziell auf deutschen Straßen und Radwegen fahren. Nach mehreren Prüfverfahren hatte der Bundesrat die Neurung im Mai durchgewunken. Am 15. Juni soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten – ab dann sind die elektrischen Roller auf den deutschen Radwegen und Straßen zugelassen.
Bei der Nutzung gelten im Straßenverkehr folgende Regeln für die E-Scooter:
Extra zugelassen werden müssen die Roller nicht. Allerdings wird eine selbstklebende Versicherungsplakette auf jedem E-Scooter Pflicht. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.
Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist die Versicherungsplakette über den Kfz-Versicherer erhältlich. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die bereits über eine Versicherungsplakette verfügen.
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