Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
ErstinformationAllgemein
25. Februar 2026
Viele Urlauber und Geschäftsreisende gehen davon aus:
Wenn ich einen Mietwagen buche, ist meine Selbstbeteiligung die maximale Summe, die ich im Schadenfall zahlen muss.
Doch leider ist das ein Irrtum.
Gerade bei der Mietwagen Versicherung gibt es eine entscheidende Klausel, die im Ernstfall sehr teuer werden kann: die sogenannte grobe Fahrlässigkeit.
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie im Schadenfall selbst tragen müssen – zum Beispiel 500 oder 1.000 Euro.
Doch diese Regelung gilt nur, wenn kein grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
Wird Ihnen im Schadenfall grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen, kann die Versicherung:
Und genau hier liegt die unterschätzte Gefahr.
Was gilt eigentlich als grob fahrlässig?
Typische Beispiele im Straßenverkehr:
Schon kurze Unachtsamkeiten können dazu führen, dass der Versicherer die Leistung reduziert.
Bei modernen Fahrzeugen können Schäden jedoch schnell mehrere Tausend oder sogar Zehntausende Euro betragen. Besonders bei hochwertigen Mietfahrzeugen steigt das finanzielle Risiko erheblich.
Bei Ihrem eigenen Fahrzeug haben Sie unter Umständen die Möglichkeit, einen Vertrag zu wählen, der auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet.
Das bedeutet:
Auch bei einem Fehler bleibt der Versicherungsschutz vollständig bestehen (Ausnahme: Vorsatz).
Beim Versicherungsschutz des Mietwagenanbieters haben Sie jedoch keinen Einfluss auf die Vertragsgestaltung.
Sie übernehmen die Bedingungen, die der Vermieter vorgibt.
Viele hoffen, einen hohen Schaden über die private Haftpflichtversicherung regulieren zu können.
In der Praxis ist das jedoch keine Lösung:
Das Risiko bleibt also in vielen Fällen beim Fahrer.
Die vereinbarte Selbstbeteiligung beim Mietwagen vermittelt Sicherheit – doch sie ist nicht automatisch die maximale Belastung.
Wer sich der Regelungen zur groben Fahrlässigkeit nicht bewusst ist, riskiert im Schadenfall eine böse Überraschung.
Wir von Dobrindt & Hüelsbrüch prüfen gerne Ihren bestehenden Versicherungsschutz und zeigen Ihnen, wie Sie sich optimal absichern können.
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