Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
ErstinformationAllgemein
12. August 2025
„Früher war das nicht so.“ Ein Satz, den wir inzwischen jedes Jahr häufiger
hören. Ob im Freundeskreis, im Familienchat oder von unseren Kunden. Die
Wetterextreme nehmen zu und sie treffen längst nicht mehr nur einzelne
Regionen. Sturzfluten in Süddeutschland, Erdrutsche in Nordrhein-Westfalen
oder Hitze mit anschließenden Gewittern in ganz Deutschland. Das neue
„Normal“ bringt enorme Risiken für Haus und Eigentum mit sich.
Was viele jedoch unterschätzen: Nicht jede Versicherung deckt diese
Naturgefahren ab. Ohne Elementarschutz bleiben Sie im schlimmsten Fall auf
den Schäden sitzen.
Starkregen, Überschwemmungen, Rückstau oder Erdrutsche, all das sind
sogenannte Elementargefahren. Sie sind nicht automatisch über eine
klassische Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Dabei können
die Schäden immens sein:
Diese Ereignisse sind längst keine Ausnahmefälle mehr. Die Kombination aus
extremen Wetterlagen und versiegelten Flächen macht viele Wohngebiete
zunehmend anfällig für Schäden durch Naturgewalten. Ohne
Elementarschadenversicherung sind Sie hier nicht abgesichert.
Eine Wohngebäudeversicherung schützt Ihre Immobilie gegen Feuer,
Leitungswasser, Sturm und Hagel. Erst mit dem zusätzlichen
Elementarschutz werden auch Schäden durch Naturgewalten wie:
Die Realität zeigt uns: Der Klimawandel ist längst in unserem Alltag
angekommen. Wer sein Zuhause liebt, sollte es umfassend absichern. Eine
Wohngebäude- oder Hausratversicherung ohne Elementarschutz ist heute
nicht mehr zeitgemäß.
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