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19. Dezember 2025

Ungewollter Deckakt beim Hund: Risiken, Kosten und wie Sie sich schützen können

Ein Hund folgt in vielen Situationen seiner natürlichen Instinkte – besonders wenn es um die Fortpflanzung geht. Ein ungewollter Deckakt passiert schneller, als vielen Haltern lieb ist. Doch die Folgen können erheblich sein: gesundheitlich für die Hündin, aber auch finanziell für die beteiligten Hundehalter.

Warum ein ungewollter Deckakt beim Hund problematisch ist

Wenn zwei Hunde sich ohne Einverständnis der Halter paaren, spricht man von einem ungewollten Deckakt. Rechtlich kann dies sogar als Sachbeschädigung gewertet werden. Besonders kritisch wird es, wenn eine Rassehündin von einem Hund einer anderen – vor allem deutlich größeren – Rasse gedeckt wird.

Solche Kreuzungen können zu massiven gesundheitlichen Risiken führen:

  • Komplikationen während der Trächtigkeit
  • Schwergeburten
  • Lebensgefährliche Situationen für die Hündin
  • Hohe Tierarzt- und Operationskosten

In besonders tragischen Fällen führte die Größe des Rüden bereits zum Tod der Hündin bei der Geburt. Hieraus entstanden nicht selten Schadenersatzforderungen im fünfstelligen Bereich.

Kostenübernahme: Wer zahlt bei einem ungewollten Deckakt?

Wird eine Hündin ungewollt gedeckt, kann der Halter der Hündin die Kosten eines Trächtigkeitsabbruchs oder andere Folgekosten vom Halter des Rüden einfordern. Dazu zählen beispielsweise:

  • tierärztliche Behandlungen
  • Operationen
  • Kosten durch gesundheitliche Schäden
  • mögliche Folgeschäden beim Hund oder der Hündin

Umso wichtiger ist es, dass Hundehalter sich rechtlich und finanziell absichern.

Warum eine Tierhalterhaftpflicht so wichtig ist

Eine moderne Tierhalterhaftpflichtversicherung kann Halter eines Hundes vor hohen Schadenersatzforderungen schützen. Viele Versicherungen beinhalten mittlerweile spezielle Leistungen rund um den ungewollten Deckakt:

  • Erstattung berechtigter Schadenersatzforderungen
  • Abwehr unbegründeter Forderungen
  • Schutz auch bei Mischlings- oder Rassehunden
  • Absicherung bei hohen Kosten im Schadensfall

Während diese Leistung früher nur selten im Tarif enthalten war, haben viele Versicherer ihr Angebot inzwischen an die Bedürfnisse der Hundebesitzer angepasst.

Jetzt Versicherungsschutz prüfen lassen

Wer einen Hund hält, sollte sicherstellen, dass seine Haftpflichtversicherung diesen wichtigen Leistungsbaustein enthält. Gerne prüfen wir Ihren aktuellen Versicherungsschutz und zeigen Ihnen, ob Ihr Tarif den ungewollten Deckakt abdeckt.

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