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06. Juni 2019

E-Scooter – Ab Juni 2019 legal in Deutschland

Schon seit einigen Monaten sieht man bereits einige E-Scooter-Fahrer auf ihren Elektro-Rollern umherflitzen. Bisher ist dies allerdings offiziell nicht gestattet.

Voraussichtlich ab Mitte Juni wird sich das ändern: Dann dürfen die so genannten „E-Scooter“ offiziell auf deutschen Straßen und Radwegen fahren. Nach mehreren Prüfverfahren hatte der Bundesrat die Neurung im Mai durchgewunken. Am 15. Juni soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten – ab dann sind die elektrischen Roller auf den deutschen Radwegen und Straßen zugelassen.

Bei der Nutzung gelten im Straßenverkehr folgende Regeln für die E-Scooter:

  • Das Mindestalter beträgt 14 Jahre
  • Führerschein oder Helm sind nicht verpflichtend
  • Geschwindigkeitsbegrenzung auf maximal 20 km/h
  • Zur Ausstattung müssen Bremse, Klingel und Beleuchtung gehören
  • Die Scooter müssen auf dem Radweg bleiben. Gibt es keinen, dürfen sie die Straße benutzen. Das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen ist verboten.

Pflichtversicherung bei E-Scootern

Extra zugelassen werden müssen die Roller nicht. Allerdings wird eine selbstklebende Versicherungsplakette auf jedem E-Scooter Pflicht. Ohne eine aufgeklebte Versicherungsplakette dürfen die elektrischen Roller nicht auf öffentlichen Straßen oder Plätzen gefahren werden.

Sobald die Verordnung in Kraft tritt, ist die Versicherungsplakette über den Kfz-Versicherer erhältlich. Händler können aber auch Fahrzeuge verkaufen, die bereits über eine Versicherungsplakette verfügen.

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