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11. Juli 2019

Vorsicht bei günstigen Online-Policen

In den letzten Jahren haben wenige Branchen mehr von der Digitalisierung profitiert, als die Versicherungsbranche. Sei es der Online-Tarifvergleich oder die Gründing reiner Online-Versicherer, welche mit einfachen Prozessen und günstigen Preisen punkten möchten.

Selbstverständlich verschließen auch wir uns dieser Wandlung nicht und arbeiten mit einer Vielzahl dieser „frischen“ Versicherer zusammen. Doch gerade für Laien ergeben sich viele Gefahren, weil günstig oft auch „billig“ bedeutet.

Erst kürzlich hat Hermann Hübner, Vorstandschef der VEMA Versicherungsmaklergenossenschaft, hierzu im Fachmagazin „Versicherungsjournal“ aufgeklärt. Hierbei bezog er sich auf einen Online-Versicherer, welcher auf einen Abschluss per Chat-Roboter setzt. Das ist einfach und komfortabel. So möchte der Versicherer vor Allem die jüngeren Kunden für sich gewinnen. Auch der günstige Preis lockt viele potenzielle Neukunden an.

Hübner: „Der Schutz ist ziemlich billig.“

„Mit wenigen Angaben kommt man schnell zum Angebot. Was neben dem nach außen gern zur Schau gestellten locker-flockigem Auftreten auffällt: Der Schutz ist ziemlich billig.“

Um zu verdeutlichen, welche elementaren Leistungen nicht oder nur teilweise erbracht werden, erläutert Hübner die auf der Homepage des Versicherers angezeigte Beschreibung des Versicherungssschutzes. „Und da gibt es so manches zu entdecken.“.

„Beginnen wir mit der sehr unüblichen Beschränkung der maximalen Schadenerstattung von 2.000 Euro pro Gegenstand in der Hausratversicherung.“

Wer nicht genau liest, kann hier bereits seinen Versicherungsschutz gefährden. Ein Gegenstand erreicht leicht einen Wert von über 2.000,00 €. Sei es ein großes Sofa, ein hochwertiger Esstisch oder ein Elektrogerät wie ein Fernseher oder Computer. Jeder Gegenstand, welcher diesen Wert übersteigt, muss von einem Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens „abgesegnet werden“. Andernfalls werden maximal 2.000,00 € erstattet. Diese Regelung ist äußerst ungewöhnlich und alles andere als komfortabel.

Hübner gibt noch weitere Beispiele:

„Die Hausratversicherung sieht aber noch einige weitere Einschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Hier einige Beispiele:

  • Bargeld in der Wohnung ist nicht mitversichert
  • Gegenstände an Orten, die nicht zum Versicherungsort zählen, zum Beispiel ein Rasenmäher im Gartenhaus, sind nicht mitversichert
  • Geborgte Gegenstände, wie etwa die Kreissäge des Nachbarn, sind nicht mitversichert“

Günstig muss nicht billig sein

Dass auch günstige Tarife einen starken Versicherungsschutz bieten können, zeigen andere Versicherer. Bei der Ausführung von Herrn Hübner handelt es sich nur um „Einen von Vielen“. Der aktuelle Fall mahnt aber zur Vorsicht.

Achten Sie beim Abschluss von Versicherungsverträgen bitte nicht ausschließlich auf den Preis! Wie bei jedem anderen Produkt auch hat ein günstiger Preis einen Grund. Seien es schlechte Leistungen oder ein schlechter Service. Und im Schadenfall möchten Sie doch beides nicht, oder?

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