Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
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ErstinformationAllgemein
27. Dezember 2016
Liebe Leser,
in unserem ersten D&H-Journal-Eintrag wollen wir uns direkt ein wenig von der Versicherungsbranche entfernen. Wir erachten dieses momentan in den Medien diskutierte Thema jedoch für so wichtig, dass wir Ihr Augenmerk unbedingt darauf lenken möchten.
In Nordrhein-Westfalen besteht seit dem 01.04.2013 die Pflicht, bei Neu-, sowie Umbauten Rauchmelder in Wohnräumen zu installieren. Ab dem 31.12.2016 wird auch der Einbau in bestehende Wohnungen zur Pflicht. In allen Schlaf- und Kinderzimmern, sowie allen Fluren, über die Rettungswege führen, muss mindestens ein Rauchmelder installiert werden.
Festgelegt wird dies durch den am 20.03.2013 eingeführten §49, Absatz 7 der Landesbauordnung NRW:
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. […] Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen […].“
„Der unmittelbare Besitzer“. Damit bin ich als Mieter also fein raus – Stimmt leider nicht!
Tatsächlich ist für den Einbau der Rauchmelder der Eigentümer des Gebäudes, also der Vermieter, zuständig. Der Besitzer – also der Mieter – hat hingegen dafür zu sorgen, dass die Rauchmelder betriebsbereit sind.
Dies ist jedoch in den meisten Fällen eine wenig aufwendige Aufgabe. Bei „normalen“ Rauchmeldern beschränkt sich die Wartung in der Regel auf den Batterietausch. Dieser ist in Intervallen zwischen 2 bis 10 Jahren fällig. Die Rauchmelder machen bei zur Neige gehender Batterie übrigens frühzeitig auf sich aufmerksam: Sollten Sie die Warnleuchte übersehen haben, wird Sie ein zwar leiser, aber durchaus nerviger Signalton im Minutenintervall daran erinnern, den Rauchmelder mit neuer Energie zu füttern.
Etwas kostspieliger, allerdings gesetzlich nicht vorgeschrieben (wenn auch nicht weniger lebenswichtig) sind Kohlenmonoxid-, bzw. in Kurzform CO-Melder. Kohlenmonoxid ist ein für den Menschen extrem giftiges und tödliches Gas. Es entsteht unter anderem durch Haushaltsgeräte, welche kohlenstoffhaltige Substanzen wie beispielsweise Erdgas, Flaschengas, Holz, Öl oder auch Holzkohle unter unzureichender Sauerstoffzufuhr verbrennen.
Bei defekten oder nicht ordentlich gewarteten Geräten (wie z.B. Heizungsanlagen, Gasthermen oder nicht ordnungsgemäß funktionierenden Abluftanlagen) kann Kohlenmonoxid in den Wohnraum strömen und schnell zur tödlichen Gefahr werden. Im Gegensatz zu Brandrauch ist Kohlenmonoxid unsichtbar, sowie geruch- und geschmacklos, was ihn umso gefährlicher macht.
Gute CO-Melder sind mit Preisen ab etwa 40€ etwas teurer als Rauchmelder. Günstige Modelle sind jedoch bereits ab ca. 15€ zu haben. Außerdem haben CO-Melder nur eine begrenzte „Haltbarkeit“: Nach drei bis maximal zehn Jahren müssen die Melder ausgetauscht werden.
Wir erachten sowohl CO- als auch Rauchmelder für mehr als sinnvoll. Der Investitionsauswand bei z.B. einem Einfamilienhaus (4 Schlafräume, 2 Flure, Wohnzimmer = 7 Melder) sollte für jeden Hausbesitzer zu stemmen sein. An der Sicherheit für Leib und Leben sollte hier auf keinen Fall gespart werden.
Während NRW erst zum Jahreswechsel die Rauchmelderpflicht einführt, gilt diese Regelung in anderen Bundesländern bereits seit einigen Jahren. Sollten Sie hierzu eine Rückfrage haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne weiter.
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