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26. März 2021

Die erste gemeinsame Wohnung

Auf ins gemeinsame Leben

Sie wollen mit Ihrem Partner in einen neuen Lebensabschnitt starten und zusammenziehen? Trotz der ersten aufregenden Zeit sollten Sie dabei auch an Ihre Versicherungsangelegenheiten denken, denn hier gibt es einiges zu beachten. Überprüfen Sie unbedingt Ihre Versicherungen, denn Sie können bares Geld sparen; es kann jedoch auch möglich sein, dass Sie den einen oder anderen Versicherungsschutz entsprechend anpassen müssen.

Beim Zusammenlegen von zwei Haushalten können Sie schnell Gefahr laufen, unter- oder sogar doppelt versichert zu sein. Bei einem Umzug sollten Sie außerdem daran denken, Ihre Versicherungen hiervon zu informieren. Teilen Sie uns einfach Ihre neue Adresse mit. Wir geben die Information an alle Versicherungsgesellschaften weiter. Achtung: In den meisten Fällen ändern sich auch die Voraussetzungen und die Prämien für Versicherungen, die Wohneigentum etc. absichern.

Versicherungen überprüfen und anpassen

Die To-do-Liste von Paaren, die zusammenziehen, ist lang. Welche Lampe kauft man für das Badezimmer? Welchen Internetanbieter wählt man für die neue Wohnung? Versicherungen werden dabei oftmals hintangestellt. Folgende Policen sollten Sie sich aber unbedingt genauer anschauen und gegebenenfalls mit uns gemeinsam anpassen.

Hausratversicherung

Diese Versicherung sichert Ihr Hab und Gut ab – also alle Gegenstände, die sich in Ihrem Haushalt befinden. Wenn Ihre Möbel, elektronischen Geräte oder andere Einrichtungsgegenstände beispielsweise durch einen Brand beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, dann kümmert sich Ihre Hausratversicherung um diesen Schaden.

Auch Ihre Hausratversicherungen können nun „zusammenziehen“. Denn als Paar, das in eine gemeinsame Wohnung zieht, genügt eine Hausratversicherung. Prüfen Sie, wer von Ihnen beiden die ältere Police hat, denn der älteste bestehende Vertrag hat „Überlebensrecht“. Die Versicherung kann dann problemlos an die neue Wohnung angepasst werden. Hierbei sollten Sie auf jeden Fall Ihre Versicherungssumme dahingehend prüfen lassen, ob diese noch ausreichend ist. Ziehen Sie beispielsweise in eine größere Wohnung, könnten Sie sonst schnell unterversichert sein. Lassen Sie Ihre Versicherungssumme also gegebenenfalls anpassen. Die neue Wohnfläche ist hierbei in Quadratmetern anzugeben. Die „jüngere“ Hausratpolice kann in der Regel problemlos gekündigt werden.

Für die Dauer des Umzugs greift Ihre Hausratversicherung sowohl für die alte als auch die neue Wohnung. So sind Sie auch während des Umzugs komplett abgesichert. In der Regel greift diese Übergangslösung für einen Monat.

Gut zu wissen: Hat das Paar generell nur eine Hausratversicherung, so ist das Hab und Gut des Partners in der neuen Wohnung hier automatisch mitversichert. Aber auch hier gilt es, die Versicherungssumme zu prüfen.

Haftpflichtversicherung

Auch Ihre Haftpflichtversicherungen lassen sich zusammenlegen. Hierfür muss der Partner in die Police nachgetragen werden. Dies können wir problemlos für Sie übernehmen; die Prämien sind dann natürlich günstiger, als wenn Sie zwei Verträge parallel bestehen lassen.

Rechtsschutzversicherung

Ihr Vorteil: Bei einem Gerichtsstreit müssen Sie sich keine Sorgen um anfallende Anwalts- und Gerichtskosten machen, denn diese werden vom Versicherer übernommen – egal, ob Sie Streit mit Ihrem Vermieter, Arbeitgeber oder Unfallgegner haben.

Auch bei der Rechtsschutzversicherung kann der Partner in die bestehende Police aufgenommen werden. Bei den meisten Versicherern ist dies auch ohne Heirat möglich und es genügt eine Partnerschaft. Die Voraussetzung hierfür ist das gemeinschaftliche Zusammenleben in einer Wohnung. Um Ihren Partner mitzuversichern oder Ihre erste Rechtsschutzversicherung abzuschließen, dürfen Sie jederzeit gerne auf uns zukommen!

Kfz-Versicherung

Sofern Sie neben der Wohnung eventuell auch noch ein Auto teilen, kann dies Auswirkungen auf die Prämie und Ihren Versicherungsschutz haben. Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft sind meist prämienneutral mitversichert. In jedem Fall sollten Sie Ihrem Versicherer immer weitere Kfz-Nutzer mitteilen. Gerade, wenn sich der zusätzliche Fahrer noch im „kritischen Alter“ befindet, kann auch die Kfz-Versicherung sehr viel teurer werden.

Wechseln Sie jedoch Ihren Wohnort, so hat dies meist auch Auswirkungen auf Ihren Kfz-Beitrag – aus zweierlei Gründen: Zum einen ist der Beitrag von der regionalen Einstufung Ihres Wohnorts abhängig. Ziehen Sie in eine andere Stadt, kann ihr Beitrag teurer, aber eventuell sogar günstiger werden. Zum anderen ändert sich mit einem Wohnortwechsel meist auch der Arbeitsweg. Fahren Sie deutlich länger oder kürzer als vorher zur Arbeitsstelle, können Sie dies unter der jährlichen Fahrleistung Ihres Autos angeben. Die jährliche Fahrleistung hat mitunter großen Einfluss auf Ihren Beitrag. Bedenken Sie also diese Veränderungen bei einem etwaigen Umzug.

Risikolebensversicherung

Diese Versicherung ist explizit und ausschließlich auf den Todesfall ausgelegt. Der Versicherer schüttet im Todesfall die vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen aus. Diese muss natürlich ausreichend hoch sein, um laufende Verpflichtungen zu begleichen respektive einen finanziellen Schutzschirm zu schaffen. Spätestens beim gemeinsamen Erwerb einer Immobilie oder wenn ein Kind unterwegs ist, sollten Sie auf diesen wertvollen Schutz nicht mehr verzichten. Mit einer Risikolebensversicherung können Sie sich als Paar gegenseitig absichern. Man wünscht es zwar niemandem, aber trotzdem passieren schwere Unfälle, Krankheiten oder andere Umstände, die zu einem frühzeitigen Ableben führen, immer wieder. Daher: Sichern Sie Ihren Partner für die finanziellen Folgen Ihres Todes ab!

Tipp: Da Unverheiratete im Vergleich zu Eheleuten nur einen winzigen Freibetrag für die Erbschaftssteuer haben, empfiehlt sich eine gegenseitige Absicherung „über Kreuz“: Sie sind Versicherungsnehmer eines Vertrags und Ihr Partner die versicherte Person; das Bezugsrecht läuft auf Sie. So kommt es im Todesfall Ihres Partners zu einer steuerfreien Versicherungsleistung. Ihr Partner macht ebenfalls einen Vertrag, bei dem es umgekehrt gemacht wird. So fällt nie Erbschaftssteuer an.

Unfallversicherung

Auch bei der Unfallversicherung genügt prinzipiell eine gemeinsame Police. Hier ist aber der Preis ausschlaggebend. Einige Versicherer bieten Rabatte an, die einen gemeinsamen Vertrag letztendlich günstiger machen. Es gibt jedoch auch Versicherer, bei denen Einzeltarife im Endeffekt preiswerter sind. Zudem lassen sich Einzelverträge flexibler an die Lebensumstände anpassen.

Da für gewöhnlich nur eine Person Versicherungsnehmer ist, erhält diese auch z. B. die Invaliditätsleistung für den mitversicherten Partner. Diese leitet er natürlich für alle nötigen Anschaffungen etc. weiter. Und dann wird Schenkungssteuer fällig. Auch hier sind Unverheiratete gegenüber Eheleuten hinsichtlich des Steuerfreibetrags im Nachteil. Man kann das Problem nun derart lösen, dass generell jeder Erwachsene einen eigenen Unfallvertrag abschließt oder aber man berücksichtigt die zu erwartende Steuerlast bei der Höhe der Absicherung. Diese ist ja – von den Höchstsummen eines Versicherers einmal abgesehen – frei wählbar.

Personenversicherungen

Individuelle Versicherungen, so wie sie alle Personenversicherungen sind, sollten Sie aber nicht immer zusammenlegen. Bei den meisten Personenversicherungen ist das auch schlichtweg nicht möglich. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung beispielsweise ist keine Police von der Stange. Diese Absicherung ist individuell auf die versicherte Person zugeschnitten, weshalb ein Zusammenlegen nicht denkbar ist. Alter, Beruf, Einkommen, die gewünschte Rente sowie der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers sind hier ausschlaggebend.

Sonderfall Wohngebäudeversicherung

Unwetter, Erdbeben, Brände, korrodierte Rohre, Überschwemmung – selbst das solideste Haus kann dadurch stark beschädigt werden. Diese Schäden wirklich komplett zu vermeiden, ist fast unmöglich! Doch wenn man sie schon nicht gänzlich vermeiden kann, dann sollte man sie wenigstens mithilfe einer Wohngebäudeversicherung finanziell absichern.

Ziehen Sie gemeinsam von der Wohnung in ein Haus oder vom Haus in ein gemeinsames Haus, gilt es, einige Dinge zu beachten: Anders als bei der Hausratversicherung können Sie Ihre Wohngebäudeversicherung nicht „mitnehmen“, denn die bestehende Wohngebäudeversicherung geht immer auf den Käufer der Immobilie über. Normalerweise muss der Verkäufer das Versicherungsunternehmen darüber unterrichten. Verlassen Sie sich jedoch bei einem Hauskauf nicht auf den Verkäufer und übernehmen Sie die Absprache mit dem Versicherer selbst, um auf der sicheren Seite zu sein.

Und wenn man auseindergeht?

Im Prinzip gilt bei einer Trennung das Gleiche wie beim Zusammenziehen – nur eben umgekehrt: Hinsetzen und die Versicherungen auseinandernehmen. Bei einer Trennung zieht das Ex-Paar meist in eine oder zwei neue Wohnungen. Aus einem gemeinsamen Haushalt werden wieder zwei eigenständige Haushalte. Daher benötigt auch jeder Haushalt wieder separate Versicherungsverträge. Prüfen Sie diesbezüglich, welche Versicherungen auf Ihren Namen oder auf den Namen des Ex-Partners laufen. Lassen Sie bei Hausrat-, Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung den Wohnort und den Begünstigten entsprechend anpassen oder schließen Sie eine komplett neue Versicherung ab, falls Ihr Ex-Partner Versicherungsnehmer war.

Haben Sie Kinder? Dann muss die Familien-Police immer im Haushalt, in dem die Kinder leben, sein. Der jeweilige Ex-Partner kann dann in eine Single-Police wechseln. In manchen Fällen kann es sich lohnen, eine Aufspaltung der gemeinsamen Police zu erfragen. Sind die neuen Tarife z. B. deutlich schlechter als die bestehenden, können wir gerne eine Anfrage an den Versicherer stellen.

Bezugsrechte prüfen!

Beim Großteil der Versicherungen, die eine Leistung bei einem Todesfall vorsehen, können Sie das Bezugsrecht frei nach Ihren Wünschen vergeben. Wie viele Personen Sie in das Bezugsrecht aufnehmen und welcher Beitrag an welche Person ausgezahlt werden soll, können Sie individuell festlegen. Gerade deshalb ist es äußerst wichtig, die Bezugsrechte regelmäßig zu kontrollieren. Der Versicherer muss sich im Todesfall an das von Ihnen ausgesprochene Bezugsrecht halten – auch, wenn Sie mit der eingetragenen Person nicht mehr zusammen sind oder eventuell gar keinen Kontakt mehr haben.

Typische Verträge mit freien Bezugsrechten sind

  • Unfallversicherung,
  • Risikolebensversicherung,
  • Sterbegeldversicherung,
  • Kapitallebensversicherung.

Hinweis: Die „Über-Kreuz-Risikolebensversicherung“ hat den Nachteil, dass man darauf keinen Einfluss mehr hat, sobald man als versicherte Person aus dem Vertrag des Ex-Partners genommen worden ist. Es empfiehlt sich, dieses Thema zeitig nach der Trennung anzugehen und auf eine Auflösung des Vertrags zu pochen, bevor der Ex auf „dumme Gedanken“ kommt.

Trautes Heim, Glück allein!

Wir wünschen Ihnen alles Gute und viele schöne Stunden in der neuen Wohnung – und obendrein einen netten Vermieter sowie viele freundliche Menschen um Sie herum, die Ihre Wohnung zu einem Zuhause machen. Wir wünschen Ihnen einen ruhigen Umzug ohne viel Stress.

Für Ihre Anliegen bezüglich Ihrer Versicherungen sind wir jederzeit für Sie da.

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