Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
ErstinformationAllgemein
08. Oktober 2021
Das Wort Cybercrime ist derzeit in aller Munde. Noch nie war der jährliche Schaden durch Cybercrime, also durch das Internet begangene Straftaten so groß. Viele Versicherer bieten für Unternehmen mittlerweile entsprechende Lösungen, um die finaniziellen Belastungen für Firmen gering zu halten.
Doch wie steht es eigentlich um den Versicherungsschutz bei Ihnen zu Hause? Immerhin gelangen auch immer mehr Kontodaten von Privatpersonen ins Internet. Nicht nachvollziehbare Überweisungen vom eigenen Konto sind längst keine Seltenheit mehr.
Doch wussten Sie, dass Sie sich auch privat gegen Cybercrime versichern können?
Die Absicherung entsprechender Schäden durch Cybercrime erfolgen in der Regel nicht in einem eigenenen Versicherungsvertrag, sondern im Rahmen der Hausratversicherung. Während manche Versicherer für die Absicherung einen geringen Zusatzbeitrag erheben, ist der Versicherungsschutz gegen Schäden durch Cybercrime in einigen Tarifen bereits enthalten.
In der Regel können sich Privatpersonen gegen die folgenden Schäden absichern:
Je nach Versicherer weichen die Leistungspunkte ab, sodass unsere Auflistung nur beispielhaft gesehen werden kann.
Selbstverständlich beraten wir Sie gern hinsichtlich einer entsprechenden Absicherung. Sprechen Sie uns einfach an!
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