Wir sind als Versicherungsmakler mit der Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer Dortmund nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung registriert. Dieses können Sie bei Interesse im Vermittlerregister im Internet unter www.vermittlerregister.org überprüfen.
Die Erstinformation gem. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung können Sie hier abrufen.
ErstinformationJournal
10. September 2021
Mit einer Bürgschafts- und Kautionsversicherung haben Sie eine interessante Alternative zu einem Bürgschaftskredit bei Ihrer Hausbank. Sie erhöhen Ihre Liquidität, entlasten Ihre Kreditlinie bei der Bank und verschaffen sich damit zusätzlichen Finanzierungsspielraum.
In vielen Branchen, wie beispielsweise dem Baugewerbe, Stahl- und Metallbau ist es üblich, dass bei der Vergabe von Kundenaufträgen Bürgschaften (auch Avale genannt) festgeschrieben werden. Oftmals sind diese sogar Voraussetzung für die Auftragsvergabe. Auftraggeber schützen sich dadurch vor dem Fall, dass ein Auftragnehmer seinen Auftrag nicht vollständig (beispielsweise aufgrund von Insolvenz) oder mangelhaft ausführt, sowie vor etwaigen Mehrkosten. Die Bürgschaft kann entweder durch eine Bank oder eine Versicherung übernommen werden. In den meisten Fällen empfiehlt es sich, eine Kautionsversicherung abzuschließen. Als Alternative zum Bankaval, erhöht diese die Liquidität des Unternehmens und der (Bank-)Kreditrahmen wird nicht unnötig belastet.
Ein Bauunternehmer war sichtlich überrascht, als ein Bankmitarbeiter ihm erklärte, er könne ihm keine zusätzliche Kreditlinie einräumen, da ein hoher Betrag bereits durch die Gewährleistungsbürgschaften ausgeschöpft sei. Bei vorausschauender Planung hätte der Unternehmer die Bürgschaften über eine Bürgschaftsversicherung abwickeln können und damit seine Kreditlinie bei der Bank nicht bzw. nur in geringerem Umfang mit Bürgschaften belasten müssen.
Wurde eine Kapitalgesellschaft zur persönlichen Haftungsbegrenzung gegründet, greift diese in vielen Fällen nicht für Bankkredite. Hier muss der Gesellschafter häufig persönlich haften, um die notwendigen Kredite zu erhalten. Das Bürgschaftsrisiko wird dabei häufig unterschätzt. Bei einer Insolvenz der Baufirma nehmen die Bauherren häufig die Bürgschaften in Anspruch. Mängel werden dann oft „überzogen“ dargestellt und die Möglichkeit der Nachbesserung ist genommen. Wird die Bank in Anspruch genommen, nimmt diese regelmäßig bei den Bürgen (Gesellschaftern) Regress. Bei Bürgschaftsversicherern ist eine persönliche Haftung dagegen nicht die Regel.
Für alle Betriebe, die Bürgschaften stellen müssen, insbesondere Unternehmen aus dem Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sowie dem Maschinen- und Anlagenbau.
Eine Bürgschaftsversicherung ersetzt die Bankbürgschaft.
Versichert werden können:
Eine Bürgschaftsversicherung tritt nur bei Insolvenz des Versicherungsnehmers ein und ersetzt nicht die vom Versicherungsnehmer zu erbringende Leistung. Wird die Bürgschaftsversicherung in Anspruch genommen, obwohl keine Insolvenz der Baufirma vorliegt, muss die Baufirma der Bank die erbrachten Zahlungen erstatten.
Versicherungsschutz besteht weltweit, sofern nicht im Versicherungsschein etwas anderes ausgewiesen ist.
Die Prämie errechnet sich aus der Höhe der Avallinie bzw. dem Bürgschein-Limit.
Es wird der geforderte Betrag bis zur maximalen Bürgschaftshöhe gezahlt.
Sie haben Fragen zur oder Interesse an einer Bürgschaftsversicherung? Sprechen Sie uns an.
Allgemein
26. September 2023
Allgemein
06. Juli 2023